KfW- und BAFA-Förderberatung


Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

 

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
 

Fördergegenstand

 

Gefördert werden:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Austausch bzw. Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind
 

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)


Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen (jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) mindestens 81 %, Staub-Emissionsgrenzwert 2,5 mg/) nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
  • Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mind. 2,7)
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien