Die Zinssenkung gilt ausschließlich für die Verwendungszwecke „KfW-Effizienzhaus 55 und 40“. Die Zinssätze für das „KfW-Effizienzhaus 70“ bleiben unverändert. Weitere Informationen finden Sie im aktuellen Berater-Newsletter der KfW, die Konditionenübersicht unter www.kfw.de/konditionen
	Die Zinsänderungen betreffen folgende Produkte:
	Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand
	- 
		KfW-Unternehmerkredit (037, 047)
 
	Finanzierung von Umweltinvestitionen
	- 
		BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230)
 
	- 
		KfW-Umweltprogramm (240, 241)
 
	- 
		KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244)
 
	- 
		KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 274)
 
	- 
		KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275)
 
	Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen
	- 
		Altersgerecht Umbauen (159)
 
	- 
		Energieeffizient Bauen (153), KfW-Effizienzhaus 55/40
 
	- 
		KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)
 
	Zinsänderungen gab es außerdem in den folgenden bereits geschlossenen Produkten oder Produktvarianten:
	- 
		ERP-Gründerkredit – Universell (068)
 
                
                
                
                    
                        mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater